Erklärung zur Barrierefreiheit

Das Ministerium des Innern und für Sport Rheinland Pfalz ist bemüht, die Website ris.rlp.de barrierefrei zugänglich zu machen. Rechtsgrundlage sind das Landesgesetz zur Gleichstellung, Inklusion und Teilhabe von Menschen mit Behinderungen (Landesinklusionsgesetz) und die Barrierefreie-Informationstechnik-Verordnung Rheinland-Pfalz (BITV-RP).

Diese Erklärung wurde am 1. April 2023 erstellt.

Stand der Vereinbarkeit mit den Anforderungen der BITV-RP

Diese Internetanwendung ist noch nicht auf Barrierefreiheit hin geprüft. Wir sind jedoch bemüht, die Internetanwendungen im Einklang mit der BITV RP barrierefrei zugänglich zu machen. Unabhängige BITV-Tests der Anwendungen sind in Vorbereitung.

Nachfolgende Inhalte sind nur eingeschränkt zugänglich. Eine Verbesserung der Zugänglichkeit ist zeitnah geplant. 

  • Die Texte zu den wesentlichen Inhalten des Angebotes, zur Navigation sowie zur Erklärung zur Barrierefreiheit sind noch nicht in Leichter Sprache verfügbar. Damit sind diese Seiten mit dem Erfolgskriterium der WCAG 3.1.3 (Unübliche Worte), 3.1.4 (Abkürzungen) sowie 3.1.5 (Leselevel) nicht vereinbar.
  • Die Texte zu den wesentlichen Inhalten des Angebotes, zur Navigation sowie zur Erklärung zur Barrierefreiheit sind noch nicht in Deutscher Gebärdensprache verfügbar. Damit sind diese Seiten mit dem Erfolgskriterium 1.2.6 (Gebärdensprache) nicht vereinbar.

Die nachstehend aufgeführten Inhalte sind aus folgenden Gründen nicht barrierefrei:

a)    Unvereinbarkeit mit der BITV-RP

  • Es kann Farb-Kombinationen geben, in denen Kontraste nicht vollständig die Anforderungen der BITV-RP erfüllen. (Erfolgskriterium der WCAG 1.4.3. - Kontrast Minimum).
  • Die Navigation und insbesondere die GIS-Anwendungen sind teilweise nur mit der Maus vollumfänglich bedienbar und erfüllt somit das Erfolgskriterium 2.1.1. (Tastatur) nicht vollständig.
  • Es gibt vereinzelt Formularfelder ohne zugehöriges Label (Erfolgskriterium 3.3.2 – Beschriftungen).
  • Vereinzelt können PDF-Dokumente nicht barrierefrei sein.

b) Die folgenden Inhalte fallen nicht in den Anwendungsbereich der anwendbaren Rechtsvorschriften:

  • aufgezeichnete zeitbasierte Medien, die vor dem 23. September 2020 veröffentlicht wurden
  • ggf. live übertragene zeitbasierte Medien
  • Dateiformate von Büroanwendungen, die vor dem 23. September 2018 veröffentlicht wurden, es sei denn, diese Inhalte sind für die aktiven Verwaltungsverfahren der von der betreffenden öffentlichen Stelle wahrgenommenen Aufgaben erforderlich;

c)    Unverhältnismäßige Belastung

  • Dateien im PDF- oder Word-Format, die vor dem 23. September 2020 eingestellt wurden sind möglicherweise nicht barrierefrei. Später eingestellte Dokumente werden in barrierefreier Version erstellt bzw. schnellstmöglich durch eine solche ersetzt.

Feedback und Kontakt

Sollten Ihnen Mängel in Bezug auf die barrierefreie Gestaltung von ris.rlp.de auffallen, können Sie über unser Kontaktformular jederzeit mit uns in Verbindung treten.

Pressestelle
Ministerium des Innern und für Sport
Schillerplatz 3-5
55116 Mainz 
E-Mail: pressestelle(at)mdi.rlp.de

Durchsetzungsstelle

Sollten Sie nach Ihrer Anfrage bei „Feedback und Kontakt“ der Ansicht sein, durch eine nicht ausreichende barrierefreie Gestaltung von ris.rlp.de benachteiligt zu sein, können Sie sich an den Landesbeauftragten für die Belange behinderter Menschen wenden:

Matthias Rösch
Landesbeauftragter für die Belange behinderter Menschen
Ministerium für Soziales, Arbeit, Gesundheit und Demografie des Landes Rheinland-Pfalz
Bauhofstraße 9
55116 Mainz

Telefon: +49 6131 16-5342
Fax: +49 6131 16-175342
durchsetzungsstelle(at)msagd.rlp.de 
www.lb.rlp.de

Kontaktformular